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Rechte der Fluggäste bei verpasstem Anschlussflug

Tobias
  • September 27, 2024
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Rechte der Fluggäste bei verpasstem Anschlussflug

Wenn Sie regelmäßig mit dem Flugzeug reisen, kennen Sie die Herausforderung: Ein verspäteter Flug kann dazu führen, dass der Anschlussflug verpasst wird. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Doch was viele Reisende nicht wissen: In solchen Fällen haben sie Rechte. Laut EU-Verordnung 261/2004 stehen Passagieren bei Flugverspätungen oder Annullierungen umfassende Rechte zu. Wenn Sie unverschuldet einen Anschlussflug verpasst haben, besteht eine hohe Chance, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Die EU-Verordnung 261/2004 und Ihre Rechte

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt die Rechte der Fluggäste bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen, sowie für Flüge von europäischen Fluggesellschaften, die von außerhalb der EU in die EU fliegen.

Ansprüche bei verpassten Anschlussflügen

Ein verpasster Anschlussflug kann verschiedene Gründe haben, wie etwa eine Verspätung des ersten Fluges, technische Probleme oder schlechtes Wetter. Unabhängig vom Grund haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihren Anschlussflug verpassen und dadurch eine Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel erleiden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen.

Wie setzt man seine Rechte durch?

Um Ihre Rechte geltend zu machen, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren und eine formelle Beschwerde einreichen. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente aufzubewahren, einschließlich Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für zusätzliche Ausgaben.

Wenn die Fluggesellschaft Ihrer Beschwerde nicht nachkommt oder sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen spezialisierten Dienstleister wie flugrecht.de zu beauftragen. Diese Plattform hat sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert und hilft Passagieren, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Rechtliche Grundlagen und Gerichtsurteile

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Gerichtsurteile, die die Rechte von Fluggästen bei verpassten Anschlussflügen gestärkt haben. Ein bedeutendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013 stellte einige Dinge klar. So haben Passagiere auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug innerhalb der EU pünktlich startet, der Anschlussflug jedoch außerhalb der EU von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und zu einer großen Verspätung am Endziel führt.

Tipps für betroffene Passagiere

Wenn Sie befürchten, Ihren Anschlussflug zu verpassen, sollten Sie sich frühzeitig am Flughafen einfinden und über den Status Ihres Fluges informieren. In vielen Fällen kann das Bodenpersonal der Fluggesellschaft Ihnen bereits vor Ort weiterhelfen und alternative Verbindungen anbieten.

Sollte es zu einer Verspätung kommen, dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der genauen Verspätungszeiten, der Gründe für die Verspätung und der Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Diese Informationen sind entscheidend, um später Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Anschlussflug verpasst – was jetzt?

Verpasste Anschlussflüge können für Reisende sehr ärgerlich und stressig sein. Doch dank der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere in der Europäischen Union starke Rechte, die ihnen helfen, Entschädigungen und Unterstützung zu erhalten. Informieren Sie sich im Voraus über Ihre Rechte und zögern Sie nicht, diese geltend zu machen, wenn Sie betroffen sind. Plattformen wie flugrecht.de können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten und dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

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Tobias

Tobias Friedrich, geboren im Jahr 1971, ist in Berlin ansässig, wo er zusammen mit seiner Familie wohnt. Nachdem er sein Studium im Fach Wirtschaftsrecht abgeschlossen hatte, begann er seine Laufbahn als freiberuflicher Journalist. Während seiner beruflichen Entwicklung hat er Beiträge für namhafte Blätter verfasst, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung.

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